Wr KanalgebG: § 13
Die Bemessung der Kanalgebühr nach dem Wasserverbrauch ist nicht deshalb verfassungswidrig, weil ein (großer) Teil des Wassers zur Bewässerung eines Gartens verwendet wird. Der Abzug des Pauschalbetrages für Eigenheime iSd WBFG für Kleingärten udgl ist auf andere Liegenschaften nicht anwendbar.