EStG: § 15
Der Wert der vollen freien Station wird ab 1. 1. 1985 mit 2.040 S (bisher 1.740 S) festgesetzt.
Bei der Wohnraumbewertung wurden die Quadratmeterpreise für Wohnraum, den der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern kostenlos zur Verfügung stellt, um 2 bis 5 S je Quadratmeter angehoben. Liegt dieser ermittelte Wert erheblich unter dem ortsüblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes, dann ist der ortsübliche Mittelpreis anzusetzen. Da das (vorübergehende) Wohnrecht in einer Dienstwohnung nicht mit dem Wohnrecht in anderen Wohnungen vergleichbar ist, ist der ortsübliche Mittelpreis für Dienstwohnungen dadurch zu ermitteln, daß vom ortsüblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes für Wohnungen ein Abschlag von 25 % vorzunehmen ist.