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Richtsätze für außergewöhnliche Belastungen

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1984, 389 Heft 12 v. 1.12.1984

EStG: § 34

Die Richtsätze für die Unterstützung mittelloser Angehöriger werden ab 1. 1. 1986 pro Monat wie folgt angehoben:

a)

Im Haushalt des StPfl wohnende mittellose Person (für 1985 2.500 S) auf

2.800 S

b)

mittellose Person mit eigenem Haushalt (für 1985 3.000 S) auf

3.300 S

c)

für jede weitere Person (1985 2.000 S) auf

2.300 S

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