1. Einleitung
Zur umsatzsteuerlichen Beurteilung eines Garagierungsvertrages unterscheiden Kranich-Siegl-Waba (Kommentar § 10 Tz 66) folgende Garagierungsformen:
Die Miete einer Garagenbox unterliegt als Raummiete dem begünstigten Steuersatz. Dauerparken auf einem markierten und reservierten Platz ist ebenfalls begünstigte Miete.