1. Vorbemerkungen
Im Bereich der Unternehmensbewertung hat sich in den letzten zehn Jahren sowohl in der Theorie als auch nachfolgend in den an die Praxis gerichteten Fachgutachten der UEC und des deutschen Instituts der Wirtschaftsprüfer1) ein signifikanter Wandel vollzogen. Augenscheinlichstes Ergebnis dieser Entwicklung war die alleinige Ausrichtung der Bewertungsüberlegungen auf den Ertragswert und damit verbunden ein markanter Funktionswandel in bezug auf den Substanzwert, dem künftig nur mehr Hilfsfunktionen bei der Ertragsberechnung zugebilligt werden2). Obwohl das österreichische Fachgutachten Nr 45 dieser Entwicklung noch nicht gefolgt ist, kann vermutlich in der nächsten Zeit auch bei uns mit einem doch weitgehenden Nachvollzug dieser internationalen Tendenzen gerechnet werden.