ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 lit b
1. Ins Gewicht fallende Rückgänge in der Auftrags- und Produktionslage eines Unternehmens (Betriebes), die nicht bloß kalkulierbar von kurzer Dauer sind, sind betriebliche Erfordernisse für die Rechtfertigung einer Kündigung iSd § 105 Abs 3 Z 2 lit b ArbVG.