Ein Arbeitsverhältnis auf bestimmte Zeit endet ohne Rücksicht auf die Kündigungs- und Entlassungsschutzbestimmungen grundsätzlich durch Zeitablauf.
OGH 3. 4. 1984, 4 Ob 39/84
Ein Arbeitsverhältnis auf bestimmte Zeit endet ohne Rücksicht auf die Kündigungs- und Entlassungsschutzbestimmungen grundsätzlich durch Zeitablauf.
OGH 3. 4. 1984, 4 Ob 39/84