BewG § 70 Z 9
ErbStG § 15 Abs 1 Z 1
Für die Frage der Zugehörigkeit einzelner Wirtschaftsgüter zum Hausrat ist nicht der Wert der Wirtschaftsgüter entscheidend, sondern der räumliche und funktionelle Zusammenhang mit einer Wohnung.
BewG § 70 Z 9
ErbStG § 15 Abs 1 Z 1
Für die Frage der Zugehörigkeit einzelner Wirtschaftsgüter zum Hausrat ist nicht der Wert der Wirtschaftsgüter entscheidend, sondern der räumliche und funktionelle Zusammenhang mit einer Wohnung.