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Personaldatenüberlassung in das Ausland

ArbeitsrechtRdW 1984, 346 Heft 11 v. 1.11.1984

Zur Frage der Zulässigkeit der Überlassung automationsunterstützt verarbeiteter personenbezogener Daten aus Österreich in das Ausland liegt nunmehr eine Entscheidung der Datenschutzkommission1)1)E 12. 4. 1984, 175.526/29-DSK/84, nach INFAS 3/84, 3 ff. vor, die nicht nur für den Bereich des Datenschutzrechtes, sondern auch arbeitsverfassungsrechtlich von Bedeutung ist2)2)Zur arbeits- und datenschutzrechtlichen Problematik von Personalinformationssystemen s auch Egger in RdW 1984, 13 ff..

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