UrlG § 4 Abs 1, 4
AngG § 22
1. Auch während der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers zu vereinbaren.