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Wegzeitvergütung (Metall-KV) und Entgeltfortzahlung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 318 Heft 10 v. 1.10.1984

EFZG §§ 2, 3 Abs 3

Die Wegzeitvergütung nach Abschn VIII Z 5 und 6 Arbeiter-KV Eisen- und Metallindustrie ist Bestandteil jenes Entgelts, auf dessen Fortzahlung im Krankheits- oder Unglücksfall der Arbeitnehmer nach Maßgabe der Bestimmungen des EFZG Anspruch hat.

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