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Änderung der Vergütung für Diensterfindung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 318 Heft 10 v. 1.10.1984

PatG § 10 Abs 1

Eine Änderung der Vergütung iSd § 10 Abs 1 PatG kann sich bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen nur auf im Zeitpunkt der Antragstellung bei Gericht noch nicht fällige Leistungen erstrecken.

OGH 26. 6. 1984, 4 Ob 77/84 (LG Graz 31. 1. 1984, 2 Cg 1/84-21; ArbG Voitsberg 28. 6. 1983, Cr 36/82-12)

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