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Auflösung befristeter Arbeitsverhältnisse im Konkurs

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 317 Heft 10 v. 1.10.1984

KO idF vor 1. 7. 2010 § 25 Abs 1

Der Masseverwalter kann nach § 25 Abs 1 KO auch befristete Arbeitsverhältnisse unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist vorzeitig auflösen.

OGH 21. 2. 1984, 4 Ob 1/84 (LG Wien 14. 4. 1983, 44 Cg 28/83-10; ArbG Wien, 6. 12. 1982, 8 Cr 423/82-3)

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