BauArb VrlG: § 28 Abs 2
AGBöKreditunternehmungen: Pkt 7
Pkt 7 der AGBöKR ist eine die Aus- oder Rückzahlung der Urlaubsentgelte an den Arbeitgeber des anspruchsberechtigten Arbeitnehmers beschränkende Bestimmung und daher auf die von der Bauarbeiter-Urlaubskasse überwiesenen Urlaubsentgelte nicht anzuwenden.