§ 34 EStG
Kosten für eine Privatanklage, die sich als unberechtigt erweist, sind nicht zwangsläufig und können daher nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
VwGH 20. 9. 1983, 83/14/6
§ 34 EStG
Kosten für eine Privatanklage, die sich als unberechtigt erweist, sind nicht zwangsläufig und können daher nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
VwGH 20. 9. 1983, 83/14/6