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Vorliegen eines Unternehmerrisikos als Element der Selbständigkeit

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1983, 94 Heft 3 v. 1.3.1983

EStG § 23

Selbständige Ausübung einer Tätigkeit (als eine der Voraussetzungen für die Annahme eines Gewerbebetriebes) ist anzunehmen, wenn die Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr erfolgt; ihr wesentliches Kriterium ist, daß sie auf eigene Rechnung und Gefahr und unter eigener Verantwortlichkeit betrieben wird und der Steuerpflichtige ein Unternehmerrisiko trägt.

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