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Tätigkeit eines diplomierten Assistenten für physikalische Medizin

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1983, 94 Heft 3 v. 1.3.1983

EStG § 22 Abs 1 Z 1

Eine einem Arzt ähnliche Tätigkeit kann - dies allerdings verbotenerweise - nur jemand ausüben, der sich umfassende medizinisch-wissenschaftliche Kenntnisse anders als durch ein Hochschulstudium in einem solchen Maß erworben hat, daß er in der Lage ist, die gesamte Heilkunde auszuüben.

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