EStG § 22 Abs 1 Z 1
Die Tätigkeit eines Stundenbuchhalters ist der eines Wirtschaftstreuhänders nicht ähnlich. Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit sind somit als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzustufen.
VwGH 1. 3. 1983, 82/14/205, 240
EStG § 22 Abs 1 Z 1
Die Tätigkeit eines Stundenbuchhalters ist der eines Wirtschaftstreuhänders nicht ähnlich. Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit sind somit als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzustufen.
VwGH 1. 3. 1983, 82/14/205, 240