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Einkünfte eines Konsulenten für EDV-Beratung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1983, 63 Heft 2 v. 1.2.1983

EStG § 22 Abs 1 Z 1

Die Tätigkeit eines Konsulenten für EDV-Beratung mit einem Gewerbeschein für „Dienstleistungen in der Automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik gem § 103 Abs 1 lit a Z 2 GewO 1973“ entspricht zwar keiner der Tätigkeiten der im § 22 Abs 1 Z 1 EStG namentlich angeführten Berufsgruppen und ist auch keiner dieser Tätigkeiten ähnlich, sie kann aber unter Umständen als „wissenschaftlich“ eingestuft werden.

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