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Erwerb eines mit Mängeln behafteten Unternehmens als Betriebserwerb

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1983, 63 Heft 2 v. 1.2.1983

EStG § 10 Abs 2 Z 5

Der Erwerb eines Betriebes ist anzunehmen, wenn die veräußerten Wirtschaftsgüter wesentliche Grundlage des bisherigen Betriebes bildeten und dem Erwerber die Fortführung des übernommenen - wenn auch mit Mängeln behafteten - Betriebes ermöglichen.

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