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Schwulst und Sühne - Auftakt zu einer Serie zum neuen Umweltstrafrecht

Sonderbeilage: Umwelt und TechnikEditorialAufsatzWilhelm BergthalerRdU-UT 2026/5RdU-UT 2026, 18 Heft 2 v. 1.4.2026

"Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." (Johann Wolfgang) (FN 1)

Das gerichtliche Umweltstrafrecht ist gemeinhin übler Nachrede ausgesetzt. Es sei zahnlos, weil zu milde, hilflos, weil in endlosen Beweisaufnahmen gelähmt, und damit wirkungslos, weil es jedweden spezial- oder generalpräventiven Effekt verfehle.

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