Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Energieregulierungsbehörde E-Control eine Verantwortung für die in der Energiewirtschaft tätigen Unternehmen hat. Dabei werden die gesetzlichen Aufgaben sowie Zielsetzungen der E-Control den Pflichten der Energieunternehmen, welche als zentrale Akteure der Daseinsvorsorge agieren, gegenübergestellt. Die Auseinandersetzung zeigt, dass die gesetzlichen Grundlagen vielfach eine staatliche Verantwortung für den Sektor (und die darin tätigen Unternehmen) vorsehen, die - jedenfalls mittelbar - auch von der E-Control wahrzunehmen ist. Gleichzeitig macht die Untersuchung deutlich, dass bei jeder Änderung des Rechtsrahmens darauf zu achten ist, dass die Verantwortung zwischen Staat und Unternehmen in einer Weise zugeordnet wird, dass eine sichere, leistbare und nachhaltige Energieversorgung bestmöglich erreicht wird.

