Nach vielen anfänglichen Kommentierungen ist es zuletzt in der Wissenschaft ruhig um die Preisanpassungsbestimmungen der § 80 Abs 2 und Abs 2a ElWOG geworden. In der Praxis tobt - va vor den österr Bezirksgerichten - der Streit um die Deutungshoheit dieser zentralen Bestimmungen. Die ersten E des OGH liegen vor; noch ist aber vieles offen. Der Beitrag zieht rund zwei Jahre nach Inkrafttreten von § 80 Abs 2a ElWOG und intensiven Erfahrungen in der Praxis über die wichtigsten Fragen zu Strompreisanpassungen nach dieser Bestimmung Bilanz.

