Mit dem Vorliegen einer Emission geht im EU-Emissionshandelssystem die Pflicht zur Abgabe von Zertifikaten einher. Der Definition der Emission kommt somit eine wesentliche Bedeutung zu. Mit der letzten Novellierung der Emissionshandelssystem-RL wurde diese geändert. Darin wurde (das bis dahin bestehende) Kriterium der Freisetzung von Treibhausgasen " gestrichen. Der Beitrag untersucht, wie diese Streichung zu werten ist und ob bei einer dauerhaften Nichtfreisetzung von CO eine Emission vorliegt. Zudem wird erörtert, inwiefern dauerhafte Rückhaltungen von CO iZm der Pflicht zur Abgabe von Zertifikaten im EHS anerkannt werden.

