Gegen Österreich und mehrere andere EU-MS laufen derzeit Vertragsverletzungs- und Klagsverfahren, weil aus Sicht der EK Ziele und Maßnahmen in den Natura 2000-Gebieten zu wenig spezifisch und konkret festgelegt sind. Das Verfahren gegen Deutschland ist im Herbst 2023 vom EuGH entschieden worden (C-116/22). Im Kontext mit diesem neuen und anderen bereits bestehenden U sowie der Zielsetzung der FFH-RL und des geplanten EU-Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur ergeben sich wichtige Eckpunkte, wie Zielsetzungen in Natura 2000-Schutzgebieten sinnvoll und praxisnah konstruiert werden sollten.

