Derzeit scheint es so, als ob unsere Beh und der VwGH regelmäßig von den EU-Institutionen überholt werden. War es bisher der EuGH, hat nunmehr auch die EK Interesse an dem Thema gefunden. Konsequenz ist die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens mit doch ganz konkreten Vorwürfen gegen den Gesetzgeber. Ministerium und GH sind nach wie vor der Meinung, dass die Auslegung der ARRL zum Abfallende von den EU-Institutionen falsch gesehen wird und wir Österreicher das denen schon beibringen werden. Einzig das LVwG Steiermark hält als Fels in der Brandung dagegen und verweist auf die Verpflichtung, die österr gesetzlichen Bestimmungen RL-konform auszulegen. Man kann gespannt sein, wie lange dieser Widerstand von Vollzug und höchstgerichtlicher Rechtsprechung bar jeder Vernunft noch aufrechterhalten wird.

