Der Beitrag bietet in Bezug auf Vorhaben der Energiewende einen ersten Überblick über die neuen planungsrechtlichen Vorgaben des Landes Salzburg, konkret über das neue Landesentwicklungsprogramm 2022 und die jüngste ROG-Nov (LGBl-S 2022/103). Neben diesen landesrechtlichen Bestimmungen wird auf den neuen § 4a eingegangen, der mit der jüngsten UVP-G-Nov (BGBl 2023/26) in das UVP-G 2000 aufgenommen wurde.

