Seit Start des Klimaschutz-Volksbegehrens wird von einzelnen Gruppen lautstark die Meinung vertreten, dass Klimaschutz, losgelöst von sonstigen rechtlichen Vorgaben, generell als oberste Prämisse zu sehen ist. Mittlerweile machen selbst globale Bewegungen wie bspw FFF vor der Forderung eines "Systemwandels" nicht Halt. (FN ) Dabei wird jedoch darauf vergessen, dass dies zu einer weitreichenden Erosion des Rechtsstaats und zum Verlust wohlerworbener Freiheitsrechte führen würde. (FN ) Spätestens hier sollten die Alarmglocken jedes dem demokratischen Rechtsstaat verbundenen Juristen schrillen. In diesem Beitrag widmen wir uns der Frage, in welchem Umfang berechtigte Klimaschutzinteressen bei der Realisierung von Straßenbauprojekten zu berücksichtigen sind.

