Zwei ausgewählte Problemstellungen im Vollzug des StrahlenschutzG sollen aufgegriffen und behandelt werden: zum einen die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen StrahlenschutzBeh und BezVBeh im Verfahren betreffend gewerbliche Betriebsanlagen. Zum anderen soll die Mitwirkung des Arbeitsinspektorats im strahlenschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren näher beleuchtet werden.

