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Unbedingte UVP-Pflicht für ein Autobahn-Bauvorhaben im Wege der unmittelbaren Anwendung der UVP-RL

Sonderbeilage: Umwelt und TechnikAufsatzMartin NigischerRdU-UT 2021/13RdU-UT 2021, 49 - 51 Heft 4 v. 3.8.2021

Mit Erk v 14. 5. 2021, W104 2240490-1/113E, hat das BVwG in Stattgebung mehrerer Beschwerden festgestellt, dass für ein Autobahnbau-Vorhaben an der A 22 unbedingte UVP-Pflicht besteht. Ein einziger, aber zentraler Aspekt des umfänglichen Beschwerdevorbringens veranlasste das BVwG, den negativen UVP-Feststellungsbescheid der BMK v 27. 1. 2021 in sein Gegenteil zu verkehren: Die mangelhafte Umsetzung des Autobahnbau-Tatbestands nach Anh I Z 7 lit b UVP-RL im UVP-G hat im Anlassfall eine unbedingte UVP-Pflicht des Vorhabens zur Folge.

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