Mit der angestrebten sowie erforderlichen Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und der damit verbundenen vermehrten Anzahl an Erzeugungsanlagen sind zunehmend artenschutzrechtliche Konflikte zu erwarten. Der Beitrag behandelt die Fragen, ob und bejahendenfalls unter welchen Voraussetzungen artenschutzrechtliche Ausnahmen für die Errichtung und den Betrieb dieser Erzeugungsanlagen, wie insb Windenergieanlagen, möglich sind.

