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Rechtsnatur und (Un-)Verbindlichkeit des Bundes-Abfallwirtschaftsplans

Sonderbeilage: Umwelt und TechnikAufsatzMartin Eisenberger, Lukas Schneeberger, Christian WutteRdU-UT 2020/9RdU-UT 2020, 34 - 39 Heft 3 v. 12.6.2020

Mit der Novellierung des § 15 Abs 4a AWG (FN ) wurde die Einhaltung des Bundes-Abfallwirtschaftsplans (FN ) als vermeintliche Voraussetzung für die Zulässigkeit von Verwertungsmaßnahmen normiert. Wurde damit auch die Frage nach der rechtlichen (Un-)Verbindlichkeit des BAWP final beantwortet?

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