Mit U v 3. 10. 2019, C-197/18, , erstreckt der EuGH seine Judikatur zu Rechten der Betroffenen im Bereich der Luftreinhaltung auf den Gewässerschutz, konkret den Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen aus der Landwirtschaft nach der Nitrat-RL. (FN ) Ähnlich wie in den U , (FN ) (FN ) und (FN ) gesteht der EuGH nunmehr auch im Bereich des Grundwasserschutzes Betroffenen, konkret jedem Entnahmeberechtigten (Wasserversorger und sonstige Brunneninhaber), Rechtsansprüche zu. Diese betreffen die Überprüfung der Wirksamkeit des nationalen Aktionsprogramms Nitrat und die Einhaltung des Nitrathöchstwerts von 50 mg/l Nitrat. Dieses U stellt eine wichtige Ergänzung zu den zahlreichen Vertragsverletzungsverfahren der letzten Jahre in Bezug auf die Nitrat-RL (FN ) dar.

