Das OLG Linz hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit dem Ablauf der kurzen Verjährungsfrist des § 1489 S 1 ABGB beim Übergang von Liegenschaften und den Erkundigungsobliegenheiten des Liegenschaftsübernehmers befasst. Aus dem Blickwinkel der Rechtssicherheit sind die vom Gericht getroffenen Klarstellungen zu begrüßen.
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