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Sachverständige Beurteilung von CEF-Maßnahmen; Alternativenprüfung nur hinsichtlich Standortvarianten; Ausnahme von Aktenbestandteilen von der Akteneinsicht

LeitsatzkarteiJudikaturWolfgang BergerRdU-LSK 2025/47RdU-LSK 2025, 303 Heft 6 v. 9.12.2025

Zum Antrag und den vorgesehenen CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures) bzw UVE-Maßnahmen, mit denen die geplante Anlage und die Details ihrer Ausführung näher umschrieben werden, treten bei der Beurteilung die in die Bewilligung aufzunehmenden Auflagen hinzu, die ihrerseits die Anlage inhaltlich mitgestalten; dies deshalb, weil die Umsetzung einer unter Auflagen erteilten Bewilligung nur auflagenkonform erfolgen darf. Das Gleiche gilt für beantragte Ausgleichsmaßnahmen; auch ihre Wirkung ist daher in die Beurteilung einzubeziehen (vgl VwGH 26. 11. 2024, Ra 2023/04/0235, mwN).

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