Ein wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid, in dem einzelne Wasserleitungen einer Gemeinde-Wasserversorgungsanlage kategorisiert wurden, entfaltet keine Bindungswirkung für die Kategorisierung einer Wasserleitung in einem Anschlusspflichtverfahren nach dem OÖ WasserversorgungsG (vgl VwGH 23. 1. 2020, Ra 2019/07/0093).
Ra 2020/07/0101

