vorheriges Dokument
nächstes Dokument

RdU-LSK 2020/54

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2020/54RdU-LSK 2020, 167 Heft 4 v. 6.8.2020

Es ist bei einem Dauerdelikt zur Feststellung der Identität der Tat erforderlich, Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im Spruch anzuführen; ist dies erfolgt, dann ist die Umschreibung des Endes mit "zumindest" aber unbedenklich (vgl VwGH 20. 5. 2010, 2008/07/0162; 28. 6. 2016, Ra 2016/10/0048). Nichts anderes gilt für die Umschreibung des Anfangs eines Tatzeitraums.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!