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RdU-LSK 2019/38

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2019/38RdU-LSK 2019, 168 Heft 4 v. 1.8.2019

Die wasserrechtliche Bewilligungspflicht nach § 38 WRG stellt keine Vorfragenentscheidung iSd § 38 AVG für die Beurteilung der Bauplatzeignung gem § 5 Stmk BauG dar. Ob der Bauplatz etwa durch Hochwasser gefährdet ist, wird im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens nicht als Hauptfrage, an deren Beantwortung die BauBeh gebunden wären, entschieden.

Ra 2019/06/0017

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