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RdU-LSK 2019/39

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2019/39RdU-LSK 2019, 168 - 169 Heft 4 v. 1.8.2019

Streitpunkt des Verfahrens ist, ob auch das nicht mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung und (im vorliegenden Fall) das nicht mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung - wie vom VwGH in seiner Rspr seit dem Erk v 24. 1. 2013, 2010/07/0218, VwSlg 18553/A, angenommen - dem Altlastenbeitrag unterliegt, "wenn nicht alle hiefür erforderlichen behördlichen Bewilligungen (Anzeigen oder Nichtuntersagungen) vorgelegen sind".

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