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RdU-LSK 2019/31

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2019/31RdU-LSK 2019, 122 - 123 Heft 3 v. 17.6.2019

§ 29 Abs 1 WRG verlangt, dass in einem Zug (uno actu) mit der Feststellung des Erlöschens über notwendig werdende Vorkehrungen abzusprechen ist. Die Feststellung des Erlöschens und die Festlegung der notwendig werdenden letztmaligen Vorkehrungen haben in einem Bescheid zu erfolgen (VwGH 18. 12. 2014, Ra 2014/07/0042).

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