vorheriges Dokument
nächstes Dokument

RdU-LSK 2019/15

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2019/15RdU-LSK 2019, 119 Heft 3 v. 17.6.2019

Eine Verpflichtung, in einer Konstellation wie der hier vorliegenden (in der die ungünstigste Situation nicht vom Anlagenbetreiber allein hergestellt werden kann) mehrere Messversuche vorzunehmen, lässt sich dem grundsätzlichen Vorrang von Messungen vor lärmtechnischen Berechnungen nicht entnehmen (siehe allgemein zu diesem Vorrang VwGH 18. 5. 2016, Ra 2015/04/0053).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!