vorheriges Dokument
nächstes Dokument

RdU-LSK 2019/23

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2019/23RdU-LSK 2019, 120 Heft 3 v. 17.6.2019

Nachbarn haben unter dem Blickwinkel des § 6 Abs 2 Z 3 NÖ BauO einen Rechtsanspruch, dass die maximal zulässige Gebäudehöhe nicht überschritten wird, nur dann, wenn dadurch ein Lichteinfall von 45° auf zulässige Hauptfenster (bestehende bewilligte und künftig bewilligungsfähige) beeinträchtigt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!