Übertragungsverordnung Baupolizei
LGBl-T 2025
Gem § 19 Abs 1 Tir Gemeindeordnung 2001 kann die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde aus dem Bereich der Landesvollziehung, ausgenommen die Erlassung ortspolizeilicher Verordnungen, durch V der LReg auf eine staatliche Beh übertragen werden.

