Bau Übertragungsverordnung 2025
LGBl-St 2025/103
Die neue Bau ÜbertragungsV der Stmk LReg zeigt jene Gemeinden (derzeit 101) auf, die aufgrund entsprechender Anträge ihrer Gemeinderäte die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf Bezirkshauptmannschaften übertragen haben.

