Der Betreiber eines Schigebiets plante den Bau von Schilift und Schipisten über den "Hangenden Ferner", "Karlesferner" und "Mittelbergferner". Die Tir LReg stellte eine UVP-Pflicht fest, da der "Karlesferner" als eigenständiger und als vom "Mittelbergferner" getrennter Gletscher zu betrachten sei.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

