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Judikatur: UNESCO-Welterbestätte, "Heumarkt neu 2023" (erneut) UVP-pflichtig

Schnell und AktuellAufsatzMarkus HospRdU 2026/28RdU 2026, 47 Heft 2 v. 1.4.2026

Auch die bereits dritte Projektvariante für die Bebauung des Heumarktgeländes ("Heumarkt neu 2023") ist UVP-pflichtig. Das bestätigte das BVwG mit Erk v 31. 1. 2026 (W155 2305407-1) und behob den B der Wr LReg v 12.

Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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