Mit BGBl I 2025/91 wurde das BG zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz - ElWG) kundgemacht, das von der Regierung als "Günstiger-Strom-Gesetz" vermarktet wurde. Dabei handelt es sich aber eigentlich um ein Gesetzespaket: Neben dem ElWG wurden auch das Energiearmuts-DefinitionsG und eine Änderung des E-Control-G beschlossen.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

