Die landesgesetzlich normierte Ermächtigung der Gemeinden, per V eine Grünflächenzahl oder einen Grünflächenfaktor festzulegen, stellt ein Novum im österr Recht dar, das sukzessive in das Landesrecht integriert wird. Dieses innovative Instrument erlaubt eine differenzierte Berücksichtigung grüner Infrastruktur und geht damit über die bloße Begrenzung von Bodenversiegelung hinaus. Die entsprechenden Regelwerke schaffen daher - idR grundrechtskonforme - Vorgaben, die ökologischen und klimabezogenen Erfordernissen, insb auch im Hinblick auf temperaturbedingte Gesundheitsrisiken und den Hochwasserschutz, im Rahmen baulicher Entwicklung differenziert Rechnung tragen.

