Die europäischen RL-Vorhaben verfolgen das Ziel, die kooperative und dezentrale Energieerzeugung zu stärken. Art 15a EBM-RL verankert hierzu ein Recht aktiver Kunden auf sog "gemeinsame Energienutzung" (energy sharing). Österreich hat wesentliche Elemente dieses Modells bereits vorweggenommen: Bürgerenergiegemeinschaften und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften nach dem ElWOG 2010 ermöglichen bereits seit 2021 das Teilen von Strom durch "Prosumer". Das (aktuell als Ministerialentwurf vorliegende) Elektrizitätswirtschaftsgesetz soll die hinzutretenden unionsrechtlichen Vorgaben umsetzen und das bestehende System der Energiegemeinschaften mit den unionsrechtlichen Neuerungen zur gemeinsamen Energienutzung zusammenführen.

