Kärntner Bauvorschriften
LGBl-K 2025/52
Mit der Nov wurde die RL (EU) 2018/844 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt. Konkret wurden folgende Bestimmungen eingefügt: Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Autostellplätzen sind mit einem Ladepunkt je zehn Autostellplätze oder einer Leitungsinfrastruktur (Schutzrohre für Elektrokabel) für mindestens 50 % der Autostellplätze, um die spätere Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge zu ermöglichen, .

