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Kärnten

Gesetzgebung & VerwaltungLandesrechtAufsatzDaniel Ennöckl, Eva ErlacherRdU 2025/115RdU 2025, 253 - 254 Heft 5 v. 8.10.2025

Kärntner Bauvorschriften

LGBl-K 2025/52

Mit der Nov wurde die RL (EU) 2018/844 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt. Konkret wurden folgende Bestimmungen eingefügt: Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Autostellplätzen sind mit einem Ladepunkt je zehn Autostellplätze oder einer Leitungsinfrastruktur (Schutzrohre für Elektrokabel) für mindestens 50 % der Autostellplätze, um die spätere Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge zu ermöglichen, .

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